Überbrückungshilfe für KMUs

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte für eine branchenübergreifende Überbrückungshilfe für KMUs beschlossen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder zu großen Teilen einstellen mussten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April/Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60% gegenüber April/Mai 2019 nachweisen können.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738

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