Überbrückungshilfe für KMUs
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte für eine branchenübergreifende Überbrückungshilfe für KMUs beschlossen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder zu großen Teilen einstellen mussten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April/Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60% gegenüber April/Mai 2019 nachweisen können.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738